Corona Update: Kosmetiker und Make-up Artists dürfen wieder öffnen
Ab wann gelten die neuen Lockerungen für Kosmetiker, Brautstylisten, Make-up Artist und andere Beauty-Dienstleister?
Ab wann gelten die neuen Lockerungen für Kosmetiker,
Brautstylisten, Make-up Artist und andere Beauty-Dienstleister?
Einen Hinweis vorweg: Dieser Artikel enthält meine persönliche Meinung, basierend auf recherchierten Veröffentlichungen laut Quellenangaben. Dieser Artikel stellt keine verbindliche Rechtsauskunft dar.
Neue Lockerungen für Kosmetikstudios und Make-up Artists
Friseure durften bereits am 04. Mai ihre Studios wieder öffnen. Mit dieser Regelung war weiterhin unklar, was für ähnliche Dienstleistungsberufe gilt. Nun gibt es wieder etwas mehr Klarheit im Corona-News-Dickicht.
Je nach bundesland gelten unterschiedliche Regelungen
Die einzelnen Maßnahmen, Lockerungen und Vorschriften werden regional entschieden. So gehen die einzelnen Landesregierungen unterschiedlich schnell mit den Lockerungen voran, beeinflusst durch die Höhe der Infektionszahlen. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfahlen haben die höchsten Fallzahlen und gehen daher teilweise vorsichtiger und langsamer die nächsten Schritte an.
Ab dem 11. Mai dürfen in Bayern Kosmetikstudios und somit auch Make-up Artists wieder arbeiten
Ab dem 11.05.2020 ist die Öffnung aller Handels‐ und Dienstleistungsbetriebe wieder erlaubt. Das hat Ministerpräsident Markus Söder in der Pressekonferenz am gestrigen Dienstag, am 05.05.2020 bekannt gegeben.
Demnach dürfen auch körpernahe Dienstleisungsunternehmen, wie z.B. Kosmetikbetriebe öffnen. Somit kann auch der Make-up Artist bzw. Brautstylist wieder seine Stylings anbieten. Hierzu gelten, ähnlich wie bei den Friseuren, besondere Hygienemaßnahmen. Diese, speziell für Hairstylings geltende Anweisungen hatte ich dir im ersten Artikel zusammengefasst. Genauere Anweisungen, speziell auf das Arbeiten im Gesicht, werden noch bekannt gegeben.
Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?
Ich habe die Regelungen für alle Bundesländer recherchiert und zwei Listen für euch erstellt, die alphabetisch geordnet sind.
Aktualisiert am 11.Mai 2020
Hier dürfen Kosmetikstudios öffnen
Baden-Württemberg: Ab dem 11.05.2020 (Quelle: Staatsministerum Baden-Württemberg)
Bayern: Ab dem 11.05.2020 (Quelle: Bayerische Staatsregierung, Pressekonferenz vom 04.05.2020)
Berlin: Ab dem 11.05.2020 (Quelle: Senatskanzlei Berlin)
Bremen: Ab dem 06.04.2020 (Quelle: Radio Bremen)
Hamburg: Ab dem 13.05.2020 (Quelle: HWK Hamburg)
Hessen: Ab dem 04.05.2020 (Quelle: Landesregierung Hessen)
Mecklenburg-Vorpommern: Ab dem 07.05.2020 ( Quelle: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern)
Nordrhein-Westfahlen: Ab dem 10.05.2020 (Quelle: Landesportal NRW)
Niedersachsen: Ab dem 11.05.2020 (Quelle: Niedersächsische Saatskanzlei)
Saarland: Ab dem 04.05.2020 (Quelle: Landesregierung Saarland)
Sachsen: Ab dem 04.05.2020 (Quelle: Staatsministerium Sachsen)
Sachsen-Anhalt: Ab dem 05.05.2020 (Quelle: mdr Sachsen-Anhalt)
Schleswig-Holstein: Ab dem 18.05.2020 (Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein)
Thüringen: Ab dem 04.05.2020 (Quelle: Gesundheitsministerium Thüringen)
Rheinland-Pfalz: Ab dem 13.05.2020 (Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)
Hier gibt es noch keine neuen Regelungen
Brandenburg (Quelle: Landesregierung Brandenburg)