Corona-Update: Neue Verschärfungen für private Feiern
Die Hochzeitsdienstleister und die Brautpaare müssen wieder bangen, denn neue Regelungen für private Feiern wurden erlassen.
Die Hochzeitsdienstleister und die Brautpaare müssen wieder bangen, denn neue und verschärfte Regelungen für private Feiern wurden erlassen.
Nach der Coronabedingten Arbeitspause von März bis Mai 2020 ging es langsam wieder los und viele hofften, dass es einfach wieder losgeht und die Hochzeitssaison noch zu retten ist. Immer wieder wird die Stimmung allerdings durch die Obergrenzen für private Feierlichkeiten gedämpft.
Nun kommen verschärfte Regelungen auf uns zu, falls das Infektionsgeschehen in einem Landkreis stark ansteigt.
Verschärfte lokale Regelungen schon ab 35 Neuinfektionen pro Tag
Sollte die Obergrenze von 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) in einem Landkreis überschritten werden, gelten die sogenannten Soll-Regelungen, die nun von der Bundesregierung am 29. September beschlossen wurden.
München hat es bereits erwischt: Hier gelten diese Regelungen schon seit Donnerstag, 24.09.2020. Hochzeiten für den darauffolgenden Samstag mussten spontan abgesagt werden.
Die maximale Personenzahl bei privaten Feiern – wie Hochzeiten – sollen drastisch reduziert werden.
Hierbei werden zwei Stufen definiert:
7-Tages-Inzidenz von 35
Hochzeiten können in öffentlichen oder angemieteten Räumen nur noch mit maximal 50 Personen stattfinden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
7-Tages-Inzidenz von 50
In Innenräumen sind dann nur noch 25 Personen und im Freien 50 Personen zulässig, das ist eine Reduzierung um 75% gegenüber den aktuell geltenden Corona-Regelungen. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 10 Teilnehmern durchzuführen.
Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden
Die vorgezogene Sperrstunde: 23 Uhr
Außerdem können Städte und Landkreise laut Söder die Sperrstunde auf 23 Uhr vorziehen.
Wie lange gelten die verschärften Regelungen?
Im Fall München teilte der Oberbürgermeister Dieter Reiter mit, dass nach einer Woche die Lage neu beurteilt wird.
Was bedeutet das für die Hochzeitsdienstleister?
Der Fall München zeigt, wie schnell und spontan eine Hochzeit wieder abgesagt werden muss. Auf die Eheleute kommen dann Stornierungskosten und ein erheblicher Aufwand durch das Absagen der Feier zu. In manchen Regionen ist es schwer, einen Ersatztermin für das nächste Jahr zu finden. Die Unsicherheit wächst und damit auch der Anteil der Kommunikation. Viele Bräute achten nun mehr auf die Stornierungsbedingungen und fragen nach, wie im Falle eines Ausfalls gehandhabt wird.
Hast du bereits AGB´s mit Stornierungsbedingungen?
Gerade in diesen unsicheren Zeiten ist es wichtig, dass man klare Regelungen getroffen hat. Das vermeidet auch aufkommende und ggf. unangenehme Diskussionen. Ich arbeite daher schon seit Jahren mit Allgemeinden Geschäftsbedingungen, die Reklamationen und Stornierungen definieren. Es ist jedenfalls spätestens jetzt Zeit, sich darum zu kümmern!

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