Praktische Umsetzung der Hygieneanforderungen bei Haare und Make-up
Wie setzen Make-up Artists und Hairstylisten die Hygienemaßnahmen der BGW in die Praxis um?
Wie setzen Make-up Artists und Hairstylisten
die Hygienemaßnahmen der BGW in die Praxis um?
Einen Hinweis vorweg: Dieser Artikel enthält meine persönliche Meinung, basierend auf recherchierten Veröffentlichungen der Bundesregierung, der BGW und eigenen Ressourcen. Dieser Artikel stellt keine verbindliche Rechtsauskunft dar.
Sind die Hygienestandards der BGW gesetzlich verpflichtend?
Die veröffentlichten Arbeitsschutzstandards der BGW sind als eine Hilfestellung für Friseure und Kosmetiker erarbeitet worden. So wurden die gesetzlichen Arbeitsschutzmaßnahmen von der Bundesregierung und den Bundesländern von der BGW für die jeweiligen Berufe ausformuliert. Die branchenspeziefischen Formulierungen helfen bei der Umsetzung in die Praxis und gelten daher als Richtschnur. Das steht auch so in der Einleitung der veröffentlichten PDF´s der BGW. Wörtlich lautet es:
„Der vorliegende Branchenstandard für das Friseurhandwerk ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Er zeigt auf, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben umgesetzt werden. Damit bietet er Hilfestellung für die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Corona–Virus.“
Welcher Arbeitschutzstandard gilt laut Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat die allgemeinen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Daraus gehen folgende grundsätzliche Regelungen hervor:
- Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, wenn kein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann
- Personen mit Atemwegssymptomen sollen keine Termine wahrnehmen
- Sogenannte „Infektions-Notfallpläne“, also ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen, sollen festgelegt werden
- Regelmäßiges Reinigen der Hände und Lüften der Räume ist erforderlich
- Einmalutensilien verwenden oder Arbeitsmittel nach dem Personenkontakt reinigen
- Arbeitskleidung und Alltagskleidung möglichst getrennt voneinander aufbewahren
- Arbeitsbekleidung regelmäßig reinigen
- Die Kontaktdaten von Kunden sowie Zeitpunkt des Betretens/Verlassens der Arbeitsstätte sind möglichst zu dokumentieren.
- Kunden müssen zusätzlich über die Maßnahmen informiert werden, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV-2 gelten
Diese Punkte sollen laut Bundesregierung weiterhin branchenspeziefisch konkretisiert und ergänzt werden. Dies hat die BGW in unserem Fall getan und damit auch für mehr Klarheit gesorgt.
Wie setze ich die Hygieneanweisungen als Make-up Artist & Hairstylist um?
Wichtig ist, dass wir verantwortungsbewusst mit dieser Infektionsgefahr umgehen und diese durch Vorsichtsmaßnahmen einschränken können. Ich halte mich grundsätzlich an die veröffentlichten Richtlinien von der BGW, die ihr im letzten Artikel nachlesen könnt.
Da ich jedoch nur Hairstylings anbiete – und kein Waschen, Föhnen, Färben oder Schneiden – verfügt mein Studio über keine Waschplätze. Außerdem ist mein Studio in meiner privaten Wohnung untergebracht und die Kunden nutzen ggf. mein Badezimmer. Auch wenn ich mobil bin und zu dem Kunden nach Hause fahre, werde ich nicht eine Stunde zuvor Eintreffen, um ihnen die Haare unbequem in der über-Kopf-Stellung in der Dusche zu waschen. Das ist meiner Meinung nach nicht praktikabel.
So setze ich es für mich um:
- Es dürfen keine Begleitpersonen dabei sein
- Beim der Terminvereinbarung frage ich die Kundin ob sie Symptome hat
- Meine Hygienemaßnahmen veröffentliche ich auf meiner Homepage und lasse sie zusätzlich vorab per Mail zukommen (Die Vorlage hierzu findet ihr weiter unten)
- Die Kundin wäscht und föhnt sich ihre Haare direkt vor dem Termin zu Hause und bestätigt mir dies schriftlich
- Vor Ort wird das Gesicht von der Kundin selbst abgereinigt
- Ich trage eine Maske sowie Handschuhe während des Termins, nur die Handschuhe ziehe ich zum Hairstyling aus
- Ich stelle meiner Kundin einen Einmalumhang bereit
- Meiner Kundin biete ich Getränke an und trage beim Zubereiten und Servieren ebenfalls Handschuhe
- Das Handwerkszeug (Kämme, Bürsten, Haarnadeln, Pinsel, Produkte etc.) verwende ich nur am gewaschenen Kopf bzw. auf der gereinigten Haut
- Zum Mischen von Produkten verwende ich eine Mischpalette statt meinen Handrücken
- Ich reinige meine Arbeitsmittel nach jeder Kundin und desinfiziere meine Produkte
- Durch meine Kalendereinträge kann ich genau nachvollziehen, wer wann bei mir war. So kann eine Infektionskette ggf. nachvollzogen werden
Vorlage für Kundeninformationen
Über Canva habe ich dir diese Vorlage für deinen Onlineauftritt erstellt, die du selbst bearbeiten und herunterladen kannst. zur Vorlage
(Die Icons sind urheberrechtlich geschützt, bitte nur über Canva herunterladen)
Gut zu Wissen: Lieber die Hände desinfizieren anstatt zu waschen
Durch die Hygieneregelungen leidet auch der PH-Wert der Haut. Die Schutzbarriere wird durch das Desinfizieren, Händewaschen und das Tragen von Schutzhandschuhen erheblich gestört. Insebesondere durch das Benutzen von Seifen (Der PH-Wert liegt hier bei ca. 9) wird der Säureschutzmantel der Haut, der durchschnittlich bei 5 liegt, aufgehoben. Bis dieser sich wieder regeneriert, kann das mehrere Stunden dauern. Allerdings sollten dann schon wieder die Hände gereinigt werden.
Dadurch werden die Hände trockener, rissiger und neigen mehr zur Ekzembildung. Aber das brauche ich den Kosmetikerinnen unter euch nicht alles zu erzählen. Jedenfalls raten Dermatologen, lieber ein alkoholisches Desinfektionsmittel benutzen, anstatt die Hände zu waschen. Alternativ sollte man auf PH-neutrale (=7) Seifen achten und die Handschuhe nur für eine begrenzte Zeit tragen.

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